Die Auflösung von Lebensgemeinschaften - sei es in Form einer Ehe oder anderer Partnerschaften - kann auch im Wege der Mediation erfolgen. Dabei entwickeln die bisherigen Partner unter Mitwirkung eines fachkundigen Mediators faire und an ihren individuellen Bedürfnissen ausgerichtete Regellungen. Sie überlassen die Entscheidung über ihre Zukunft somit nicht einer Institution, wie demGericht.
Gelingt es, zusammen mit dem Mediator als neutraler Person eine Vereinbarung über die Trennungsfolgen zu schließen, kann dies hohe Gerichts- und Anwaltskosten sparen und langwierige, oft psychisch sehr belastende Gerichtsprozesse vermeiden. Die Ehescheidung selbst kann dann unter zu Hilfenahme eines einzigen Anwalts gerichtlich ausgesprochen werden. Diese Art der Auseinandersetzung lässt die Partner nach einer Trennung oder Scheidung würdevoll und in gegenseitigem Respekt auseinander gehen.