Das Familienrecht regelt die Folgen einer Trennung von Ehepaaren und anderen Lebensgemeinschaften. Im Falle einer Scheidung stellen sich viele drängende Fragen: Wie werden Umgang und elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder geregelt? Wie viel Unterhalt kann beansprucht oder muss bezahlt werden?Was wird aus der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus und den übrigen Vermögenswerten? Wie wird die Altersversorgung geregelt? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern.
Soweit als möglich sind wir bestrebt, eine außergerichtliche Einigung Ihrer Interessen herbeizuführen, um langwierige und belastende Prozesse zu vermeiden. Lässt sich jedoch eine gütliche Regelung nicht herbeiführen, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent vor Gericht durch. Häufig ist eine vorausschauende Regelung der vermögens- und versorgungsrechtlichen Aspekte einer Beziehung sinnvoll. Zwischen Ehepartnern sollte in bestimmten Fällen auch eine Gestaltung durch Ehevertrag in Betracht gezogen werden. In diesem Zusammenhang bewährt sich unsere enge Zusammenarbeit mit einem Steuerberatungsbüro.