Die Vergütung von Rechtsanwälten ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Bei deren Bemessung kommt es auf den Streitwert an.
Wird beispielsweise ein bestimmter Betrag im Rahmen einer Forderung geltend gemacht, so stellt dieser Betrag den Streitwert dar. Bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung errechnet sich der Streitwert nach dem dreifachen Monatsbruttoeinkommen, bei einer mietrechtlichen Kündigung nach der Jahreskaltmiete. Bei einer Ehescheidung beläuft sich der Streitwert auf das Dreifache der addierten monatlichen Nettoeinkünfte der Eheleute.

Es können auch Honorarvereinbarungen getroffen werden.
Die Einzelheiten richten sich nach dem Umfang unserer Tätigkeit und sind in einem individuellen Gespräch zu klären.

Bei einer Erstberatung sind unsere Kosten nie höher als EUR 190,00. Häufig liegen diese Kosten jedoch deutlich darunter.

Wir rechnen für unsere Mandanten mit deren Rechtsschutzversicherungen ab. Dadurch entstehen in aller Regel keine weiteren Kosten.

Mandanten mit niedrigen Einkommen können für ein gerichtliches Verfahren Prozesskostenhilfe beantragen, Wir prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen und sind bei der Antragstellung behilflich.